Nutzen Ihre Mitarbeitenden KI?

Dann sind Sie als Geschäftsführung verantwortlich – ohne wenn und aber.
 

Grundlage ist die EU-KI-Verordnung (Art. 4), die bereits seit Februar 2025 gilt.

 

Viele Unternehmen wissen aktuell nicht, was Artikel 4 konkret für sie bedeutet.
Mit der Checkliste erhalten Sie eine erste klare Einordnung.

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Die Realität im Unternehmen

Viele Mitarbeitende nutzen KI bereits im Arbeitsalltag – oft ohne klare Regeln, Schulung oder Einordnung.

Typische Beispiele:

  • Mitarbeitende nutzen ChatGPT oder Copilot
  • KI ist in Softwarelösungen integriert
  • Auswertungen werden automatisiert erstellt
  • Texte, BIlder oder Recherchen werden durch KI unterstützt

In vielen Fällen passiert das schrittweise und ohne zentrale Steuerung.

Genau in diesen Situationen greift Artikel 4 der EU-KI-Verordnung.

KI-Kompetenz verpflichtend

Sobald Mitarbeitende KI-Systeme nutzen, greift die EU-KI-Verordnung.

 

Unternehmen sind nach Aritkel 4 seit dem 02. Februar 2025 dazu verpflichtet, KI-Kompetenz systematisch sicherzustellen. Unabhängig davon, ob die Nutzung zentral gesteuert wird oder nicht.

 

Die Pflicht ist eindeutig.

 

Die Frage ist: Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

 

So ordnen Sie Artikel 4 richtig ein

Viele Unternehmen wissen, dass Artikel 4 relevant ist – aber nicht, was daraus konkret folgt.

Genau dabei helfe ich.

Seit über 20 Jahren arbeite ich an der Schnittstelle zwischen Organisation, Struktur und Arbeitsalltag. Mich interessiert nicht, was theoretisch möglich ist, sondern was im Unternehmen tatsächlich funktioniert.

Mit der Checkliste erhalten Sie eine erste klare Orientierung, wie Ihr Unternehmen beim Thema Artikel 4 aktuell aufgestellt ist.

Bernd Ruffing

Inhaber prozesspunktnull

Checkliste herunterladen: Artikel 4 im Unternehmen richtig einordnen

Prüfen Sie mit dieser kompakten Checkliste, wie Ihr Unternehmen bei Artikel 4 aktuell aufgestellt ist.

In wenigen Minuten sehen Sie, wo Klarheit besteht – und wo Handlungsbedarf entsteht.

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